Lizenzbestimmungen für Softwareprogramme von NOVIA
Die NOVIA Chromatographie- und Messverfahren GmbH ("NOVIA") gewährt dem Kunden ein befristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die auf dem Datenträger aufgezeichneten Computerprogramme, die aufgezeichneten Daten sowie das dazugehörige schriftliche Material für eigene Zwecke intern zu nutzen.
Nutzungsdauer und Nutzungsbeschränkungen
Das Nutzungsrecht läuft auf unbestimmte Zeit. Dem Erwerber ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von NOVIA die Softwarte von einem Computer über ein Netz oder ein Datenübertragungskabel auf einen anderen Computer oder auf weitere Datenträger zu übertragen, die Software abzuändern, zu übersetzen, rückzuentwickeln, zu entcompilieren oder zu entassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das beigefügte schriftliche Material zu vervielfältigen. Insbesondere ist es dem Erwerber untersagt, die Software oder das dazugehörige schriftliche Material an Dritte zu übergeben oder Dritten auf anderem Wege zugänglich zu machen.
Urheberrechte
Die auf dem Datenträger aufgezeichnete Software und das dazugehörige schriftliche Material ist urheberrechtlich geschützt. Der Käufer erwirbt nur Eigentum am körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. An der Software erwirbt der Kunde lediglich das oben genannte sachlich begrenzte Nutzungsrecht.
Gewährleistung und Haftung
NOVIA weist ausdrücklich darauf hin, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann. NOVIA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammen arbeitet.
Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag gilt der Gerichtsstand der NOVIA. Sollte eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Jede Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Erwerber ist ausgeschlossen.
Frankfurt am Main, im Dezember 2001